Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz
f) Nach zutreffender Ansicht handelt es sich bei dem Rechtsanspruch aus § 24 Abs. 2 SGB VIII um einen echten Alternativanspruch ("Tageseinrichtung oder Kindertagespflege"), der von keinen weiteren Voraussetzungen als dem Erreichen des in der Vorschrift genannten Alters abhängt (vgl. Rixen, NJW 2012, 2039;… Lakies, in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 24 Rn. 67; Richter, NJW 2013, 2650 f.; VG Köln, B. v. 18.7.2013 - 19 L 877/13 -, JAmt 2013, 412 [413];… U. v. 9.5.2014 - 19 K 3602/13 - juris, Rn. 17 ff.; a.A. OVG NRW, B. v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 -, NJW 2013, 3803 [3804 f.]; VGH BW, B. v. 29.11.2013 - 12 S 2175/13 -, JAmt 2014, 40 [41];… HessVGH, B. v. 4.2.2014 - 10 B 1973/13 -, NJW 2014, 1753 [1754] Rn. 8 allerdings jeweils unter Missachtung des bereits im Gesetzeswortlaut ["Tageseinrichtung oder Kindertagespflege"] mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommenden Willens des (Bundes-) Gesetzgebers, eine Betreuung entsprechend dem Elternwillen alternativ entweder in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu eröffnen, vgl. BT-Drs. Letzteres bedeutet, dass die Eltern als Vertreter des allein anspruchsberechtigten Kindes vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht auf die Inanspruchnahme einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters verwiesen werden können, wenn Plätze in einer Tageseinrichtung nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen und umgekehrt (vgl. Rixen, NJW 2012, 2039
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Er beinhaltet jedoch jedenfalls keinen Anspruch auf einen bestimmten Kinderkrippenplatz oder eine bestimmte Kinderkrippe (…vgl. BVerwG, U.v. 25.4.2002 - 5 C 18/01 - juris Rn. 17 zum Anspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr; VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 5).
Daher kann auch dahinstehen, ob § 24 Abs. 2 SGB VIII - anders als Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO - einen Anspruch auf (zumindest vorübergehende) Erweiterung der Kapazität vorhandener (öffentlicher) Einrichtungen umfasst (dafür: VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 13;… vgl. OVG Lüneburg, B.v. 24.1.2013 - 4 ME 596/02 - juris Rn. 13 zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr;… dagegen: OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn. 10 ff.;… vgl. VG Halle, B.v. 27.9.2010 - 7 B 238/10 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.12.2003 - 7 CE 03.2722 - Rn 19 jeweils zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr).
Hierfür lassen sich keine starren räumlichen oder zeitlichen Grenzen festlegen (OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn.17; a.A. VG Köln, B.v. 18.7.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 8 ff.: Wegstreckenentfernung von mehr als 5 km unzumutbar;… VG Schleswig, B.v. 12.1.2000 - 15 B 62/99 - juris Orientierungssatz 3 und Frankfurter Kommentar, SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 24 Rn. 21: kombinierter Fuß- und Busweg von 30min für vierjähriges Kind nicht zumutbar;… OVG des Saarlandes, B.v. 16.12.1997 - 8 W 6/97 - juris Rn. 10: Fahrzeit von 20 Minuten mit dem Pkw für ein dreijähriges Kind unzumutbar).
Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz; …
Nach zutreffender Ansicht handelt es sich um einen echten Alternativ anspruch ("Tageseinrichtung oder Kindertagespflege"), der von keinen weiteren Voraussetzungen als dem Erreichen des in der Vorschrift genannten Alters abhängt (vgl. Rixen, NJW 2012, 2039;… Lakies, in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 24 Rn. 67; Richter, NJW 2013, 2650 f.; VG Köln, B.v. 18.7.2013 - 19 L 877/13 -, JAmt 2013, 412 [413];… U.v. 9.5.2014 - 19 K 3602/13 - juris, Rn. 17 ff.; a.A. OVG NRW, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 -, NJW 2013, 3803 [3804 f.]; VGH BW, B.v. 29.11.2013 - 12 S 2175/13 -, JAmt 2014, 40 [41];… HessVGH, B.v. 4.2.2014 - 10 B 1973/13 -, NJW 2014, 1753 [1754] Rn. 8 allerdings jeweils unter Missachtung des bereits im Gesetzeswortlaut ["Tageseinrichtung oder Kindertagespflege"] mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommenden Willens des (Bundes-)Gesetzgebers [vgl. zu diesem Erfordernis näher BVerfGE 11, 126 [130] m.w.N.], eine Betreuung entsprechend dem Elternwillen alternativ entweder in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu eröffnen, vgl. … Letzteres bedeutet, dass die Eltern als Vertreter des allein anspruchsberechtigten Kindes vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht auf die Inanspruchnahme einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters verwiesen werden können, wenn Plätze in einer Tageseinrichtung nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen und umgekehrt (vgl. Rixen, NJW 2012, 2039
Kinder und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht
Ob mangels zur Verfügung stehender Plätze aus dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz ein "Anspruch auf Kapazitätserweiterung" werden kann (so VG Köln, Beschluss v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 -, juris Rn 13), was genau unter einem solchen Anspruch zu verstehen ist und wie er im Vollstreckungswege durchgesetzt werden kann, muss nicht geklärt werden, weil der Antragsteller einen Betreuungsplatz begehrt und keine "Kapazitätserweiterung".
Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren - Betreuung durch Tagespflegeperson …
Ebenso wenig besteht Anlass, dem Ansatz des Verwaltungsgerichts Köln (Beschluss vom 18.07.2013 - 19 L 877/13 - JAmt 2013, 412 m. insoweit kritischer Anmerkung von Meysen S. 413 f.) zu folgen, wonach sich aus einer Äußerung der (damaligen) Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der 2. Lesung des Kinderförderungsgesetzes ergebe, dass für die Wahl zwischen den für die frühkindliche Förderung in Betracht kommenden Betreuungsformen ausschließlich der Wille der Eltern maßgeblich sein solle.
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege; …
Unabhängig davon, ob § 24 Abs. 2 SGB VIII - zumindest im Fall der Erschöpfung der vorhandenen Betreuungskapazitäten - überhaupt einen Anspruch auf Schaffung von Betreuungsplätzen vermittelt (…dagegen: OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn. 10; dafür: VG Köln, B.v. 18.7.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 13, FK-SGB VIII, 7. Auf. 2013, § 24 Rn. 19, 67 u. 70; Schübel-Pfister, NVwZ 2013, 385 (387)), kann der Antragsgegner 2) aus den eben erläuterten Gründen eine Verpflichtung zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze nicht durchsetzen, da er selbst keine Betreuungseinrichtungen betreibt und die Träger, die Einrichtungen betreiben, grundsätzlich selbst über den Umfang ihrer Betreuungskapazitäten entscheiden (vgl. Rixen, NJW 2012, 2839 (2841)).